Digital Marketing und Vertrieb

Digital Marketing und Vertrieb

Der Markt an digitaler Software ist gerade im Marketing und Vertrieb unübersehbar. Dennoch verbringen Marketing Manager zu viel Zeit mit der Verwaltung von Kampagnen, anstatt kreative Strategien zu entwickeln. Nach Untersuchungen sind drei Viertel aller Website-Besucher in der Regel neue Interessenten. Dennoch springen viele ab und suchen woanders weiter. Die Frage ist erlaubt.

  • Versetzen wir uns ausreichend in die Lage unserer Interessenten?
  • Testen wir ausreichend unsere Prozesse?
  • Suchen wir konsequent und zeitnah den Kontakt?
  • Verfügen wir über die richtigen Informationen sämtlicher Touchpoints?

Interessenten und Ihre Daten sind der Ausgangspunkt entscheidener Unternehmensprozesse. Wer hier die richtigen Informationen sammelt und mittels externe Daten anreichert kann Aussagen über Abschlußwahrscheinlichkeiten treffen. Ein solches Scoring Verfahren unterstützt den Vertrieb bei der täglichen Entscheidung:

  • zum richtigen Zeitpunkt
  • den richtigen Kanal
  • den richtigen Interessenten zu kontaktieren.

Für Fragen rund um Scoring und Content Marketing freuen wir uns auf Ihren Besuch www.ams-consulting.de

Homeoffice Frankfurt

Homeoffice Frankfurt

Zahlreiche Firmen nehmen die Corona-Krise als Anlass, ihre Arbeitsabläufe zu überdenken und die Digitalisierung in ihren Unternehmen voranzutreiben. Wie können cloud-basierte Systeme dabei helfen, Geschäftsprozesse zu modernisieren und zu digitalisieren, um auch in Zeiten von Corona weiterarbeiten zu können? Sicherlich gibt es Branchen, in denen die Arbeit von zu Hause aus nicht möglich ist. Man denke etwa an die Handwerker, Friseure und Pflegekräfte. Doch jeder, der einem klassischen Bürojob mit PC-Tätigkeit nachgeht, kann grundsätzlich von zu Hause aus arbeiten. Und genau diesen Schritt nehmen aktuell viele deutsche Unternehmen in Angriff. Wenn alle aus dem Home Office arbeiten, werden Infektionsketten unterbrochen. Die Produktivität bleibt erhalten. Auch wenn vereinzelt Kolleginnen und Kollegen erkranken. Wichtig ist, dass nicht das ganze Unternehmen auf einmal erkrankt und der Betrieb aufrecht erhalten bleibt.

Wer kann, lässt also seine Belegschaft aus dem Home Office dem Tagewerk nachgehen. Eine spannende Entwicklung: Bisher glich Deutschland in Sachen Home Office mehr einem Entwicklungsland. Jetzt wünschen sich knapp 70 % der Angestellten eine solche Lösung. Das Problem: Nur rund 54% der Arbeitgeber sind dazu technisch in der Lage. Viele Unternehmen merken erst jetzt, welche Werkzeuge ihnen für das Arbeiten 4.0 fehlen. Die Nachfrage nach cloud-basierten Tools wächst nun sprunghaft. Eine einheitliche Datenbasis ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Team. Wenn der erste Mitarbeiter mit einer veralteten Liste arbeitet, der nächste eine aktuellere Version der Liste verwendet und der dritte plötzlich feststellt, dass die Daten beider Listen nicht zusammenpassen, bedeutet das unnötige Mehrarbeit. Werden dagegen alle Daten innerhalb einer Cloud-Computing Lösung gepflegt, arbeiten alle mit den aktuellsten Daten und Versionen. Collaboration in Echtzeit ist längst keine Neuheit mehr auf dem Markt – und gerade während der Corona-Krise attraktiv. Google Docs und Co. erlauben Teams, Änderungen durch andere Team-Mitglieder live am Bildschirm mitzuverfolgen.Im Gegensatz zu traditionellen On-Premises Software-Lösungen bieten cloudbasierte Systeme, die im Software-as-a-Service Modell bezogen werden, hier einen entscheidenden wirtschaftlichen Vorteil: Hohe Anfangsinvestitionen entfallen und die Bezahlung erfolgt ganz einfach monatlich. Das wirkt sich positiv auf die Finanzen und den Cash Flow aus.

Digitale Bildung

Digitale Bildung

Digitale Bildung ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Diese Kompetenzen sind in allen Lebensphasen von Nutzen. Menschen wollen sich austauschen. Die Entwicklung der Kommunikationstechnik, vom analogen Telefon von gestern bis zum digitalen Austausch in der modernen Gesellschaft, spiegeln dies wieder. Deshalb ist es so wichtig, in den Schulen für digitale Bildung zu arbeiten. Der Untericht kann auf vielfältige Weise und neuen Methoden vermittelt werden. Wir stärken damit kreative Potentiale und arbeiten für eine zukünftige Wissensgesellschaft.

Stakeholder Value

Stakeholder Value

Seit den 80er Jahren verfolgen Unternehmen das Konzept des Shareholder Value und setzen es mit ihrem Unternehmenswert gleich. Ursprünglich ging man davon aus, dass ein wachsender Kapitalwert automatisch auch einen Vorteil für Mitarbeiter, Kunden und die Gesellschaft im Allgemeinen darstellt. Doch in einer vollvernetzten Welt mit schwindenden Ressourcen, steigendem Wettbewerb und zunehmendem Fachkräftemangel kommen CEOs mehr und mehr zu einer neuen  Einsicht: 

Eine ausschließliche Ausrichtung der Unternehmensstrategie an die finanziellen Ziele von Gesellschaftern verstärke eine ökonomische Ungleichheit. 

Moderne Unternehmenslenker definieren den Zweck Ihrer Unternehmens neu und wollen von nun an neben ihren Aktionären alle Stakeholder – Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und die gesamte Gesellschaft – bei Unternehmensentscheidungen berücksichtigen.Mit dabei sind globale Player wie Amazon, Apple, SAP, Bayer, Siemens oder Exxon. Die weltweit tätigen Unternehmen werfen ihren Schatten auf die gesamte Wirtschaft. Krempeln wir gerade unser Wirtschaftssystem um?

Marc Benioff, Unternehmer und Gründer von Salesforce ruft geradezu eine Revolution aus:

„There is no question that capitalism as we know it is dead“.

Das ist aber nicht der Fall – es ist vielmehr ein Lernen aus Erfahrungen. Was theoretisch gilt, mag nicht unbedingt in der Praxis funktionieren. Ein Unternehmen und seine Eigentümerinnen und Eigentümer sind schließlich keine Insel, sondern interagierten schon immer mit ihrer Umwelt. Stakeholder Management ist daher eher Kapitalismus mit einem großen Schuss Realität.

Corona Hilfen

Corona Hilfen

Binnen weniger Wochen hat das Corona-Virus die größte gesellschaftliche und wirtschaftliche Krise der Nachkriegszeit ausgelöst. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Deutschland stellt die derzeitige Situation eine enorme Herausforderung und teils sogar eine Existenzbedrohung dar. Glücklicherweise ergreifen Bund und Länder in diesen Tagen umfangreiche Maßnahmen, um Unternehmen zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern.

Aufgrund der Vielzahl von Hilfsmaßnahmen ist es momentan jedoch schwierig, den Überblick zu behalten. Nicht jede Option eignet sich für jedes Unternehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Damit sich KMU dennoch im Dschungel von Hilfsmaßnahmen zurechtfinden, haben wir diesen Blogartikel geschaffen. Er ist nach den Bundesländern aufgebaut und bringt somit Struktur und Übersichtlichkeit in das Thema. Außerdem wird er fortlaufend aktualisiert, um Veränderungen zu berücksichtigen.

Welche Corona-Hilfsmaßnahmen stehen grundsätzlich bundesweit zur Verfügung?

Bevor wir uns näher mit den Corona-Hilfen pro Bundesland befassen, möchten wir kurz einen Überblick über die verfügbaren Instrumente auf Bundesebene geben. Für KMU sind insbesondere die folgenden Punkte relevant:

  • Erleichterte Kurzarbeit
  • KfW-Kredite
  • Steuerliche Liquiditätshilfen (Aufschub)
  • Rückerstattung der Lohnfortzahlung bei Quarantäne
  • Aufschub von Insolvenzanträgen
  • Soforthilfe (Einmalzahlung)

Betrachten wir diese bundesweit einheitlich geregelten Aspekte nun etwas genauer.

1. Erleichterte Kurzarbeit

Im Normalfall muss ein Drittel der Mitarbeiter ohne Beschäftigung sein, um Kurzarbeit beantragen zu können. Aufgrund der Corona-Krise wurde die Beantragung jedoch vereinfacht und flexibilisiert. Kleine und mittlere Unternehmen können nun bereits den Antrag bei ihrer Agentur für Arbeit stellen, wenn für 10 Prozent der Angestellten keine Arbeit da ist. Zudem wurden folgende Sonderregelungen getroffen:

  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird ganz oder teilweise verzichtet.
  • Das Kurzarbeitergeld wird auch für Leiharbeitnehmer gezahlt.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden durch die Bundesagentur für Arbeit komplett erstattet.

2. KfW-Kredite („Schutzschild“)

Zum Corona-Hilfspaket der Bundesregierung gehört auch der unbürokratische Zugang zu günstigen Krediten. Die Regelungen und Maßnahmen sind in diesem Punkt sehr umfangreich, weshalb wir uns an dieser Stelle auf die Kernaspekte beschränken.

Grundsätzlich gilt: „KfW-Corona-Kredite“ werden nur an Unternehmen vergeben, die bis zum 31.12.2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank. Folgende KfW-Kredite für Betriebsmittel und Investitionen sind für KMU interessant:

  • KfW-Unternehmerkredit 047: für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind; KfW übernimmt bis zu 90 Prozent des Risikos
  • ERP-Gründerkredit 076: für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind; KfW übernimmt ebenfalls bis zu 90 Prozent des Risikos

3. Steuerliche Liquiditätshilfen (Aufschub)

Eine weitere Corona-Hilfsmaßnahme für KMU stellt der Aufschub von Steuerzahlungen dar.
Im Wesentlichen sind drei steuerliche Liquiditätshilfen zu unterscheiden:

  • Stundung fälliger Steuerzahlungen ohne strenge Anforderungen
  • Leichtere Anpassung von Vorauszahlungen: unkomplizierte und schnelle Herabsetzung der Steuervorauszahlung, wenn ein Rückgang der Einkünfte im laufenden Jahr zu erwarten ist
  • Verzicht auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge bis 31. Dezember 2020

Die genannten Hilfen gelten insbesondere für die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer und die Körperschaftssteuer. Beantragt werden Sie beim zuständigen Finanzamt.

4. Rückerstattung der Lohnfortzahlung bei Quarantäne

Unternehmen erhalten die sechswöchige Lohnfortzahlung zurückerstattet, wenn bei einem Mitarbeiter eine coronabedingte Quarantäne angeordnet wird. Der Ansprechpartner für die Beantragung der Rückerstattung ist abhängig vom Bundesland. Meist ist das Gesundheitsamt zuständig.

5. Aufschub von Insolvenzanträgen

Im Regelfall gilt für Unternehmen in Deutschland eine dreiwöchige Pflicht zur Anmeldung von Insolvenzen. Diese ist zunächst bis 30.09.2020 ausgesetzt, um Insolvenzen aufgrund nicht rechtzeitig ausgezahlter Liquiditätshilfen zu vermeiden.

6. Soforthilfe (Einmalzahlung)

Soforthilfen richten sich an sehr kleine Unternehmen, die aufgrund von Verdienstausfällen nicht mehr in der Lage sind, ihre laufenden Kosten (z. B. Miete, Pacht) zu zahlen. Folgende Soforthilfen werden auf Antrag bei ausgezahlt:

  • Unternehmen bis 5 Beschäftigte: Einmalzahlung von bis zu 9.000 € für 3 Monate
  • Unternehmen bis 10 Beschäftigte: Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate

Die Beträge müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Regelungen der einzelnen Bundesländer können abweichen (siehe Folgetext).

Corona-Krise: Hilfen der Bundesländer für KMU im Überblick

Neben dem Bund haben mittlerweile auch die einzelnen Bundesländer Corona-Notfallprogramme für Unternehmen aufgelegt. Welche dieser Hilfen im Einzelnen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) relevant sind, kann der nachfolgenden Auflistung entnommen werden.

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Corona-Hilfen Baden-Württemberg

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat Corona-Hilfen beschlossen, die einen Umfang von mehreren Milliarden Euro haben. Für KMU sind die folgenden Instrumente relevant:

  • Kredite der LBank (Landeskreditbank): Betriebsmittel-, Überbrückungs- und Liquiditätskredite für Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten; flexible Laufzeiten (4 bis 10 Jahre), günstige Zinsen, Darlehensbetrag bis 5 Millionen Euro; Beantragung über die Hausbank
  • Tilgungsaussetzung bei bestehenden LBank-Förderkrediten bis zu 12 Monate
  • Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsbank auf 2,5 Millionen Euro, Erhöhung der Bürgschaftsquote auf 80 Prozent

Corona-Hilfen Bayern

Der Freistaat Bayern hat einen „Corona-Schutzschirm“ mit einem Gesamtvolumen von 10 Milliarden Euro aufgelegt. In diesem Rahmen werden auch folgende Soforthilfen für Unternehmen gewährt:

  • Bis 5 Beschäftigte: 5.000 Euro
  • Bis 10 Beschäftigte: 7.500 Euro
  • Bis 50 Beschäftigte: 15.000 Euro
  • Bis 250 Beschäftigte: 30.000 Euro

Um die Corona-Soforthilfen zu erhalten, muss zunächst das liquide Privatvermögen aufgebraucht sein. Danach kann die Beantragung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Weiterhin werden von der LfA Förderbank Bayern Kredite und Finanzhilfen bereitgestellt. Sie haben den Zweck der Risikoentlastung und Liquiditätsunterstützung. Unterschieden werden folgende Varianten:

  • Akut-Kredite für KMU: bis zu 2 Millionen Euro
  • Universalkredite für Unternehmen mit maximal 500 Millionen Umsatz: maximal 10 Millionen Euro Kredit pro Projekt (Umschuldung von Verbindlichkeiten, Beschaffung von Betriebsmitteln, Investitionen etc.)

Außerdem erhöht die Bürgschaftsbank Bayern ihre Bürgschaftsobergrenze und Bürgschaftsquote analog zu Baden-Württemberg.

Corona-Hilfen Berlin

In Berlin können kleine und mittlere Unternehmen auf folgende Corona-Hilfen zurückgreifen:

  • Überbrückungskredite der Investitionsbank Berlin (IBB): zinsloser Rettungskredit bis zu 500.000 Euro, Umstrukturierungskredite bis zu 1 Million Euro

Die Hilfen stehen Unternehmen unabhängig von der Branche zur Verfügung.

Corona-Hilfen Brandenburg

In Brandenburg wurden bis dato lediglich Steuerstundungen beschlossen. Details hierzu wurden jedoch noch nicht festgelegt. Zu weiteren Maßnahmen berät sich seit dem 19. März 2020 ein „runder Tisch“ mit Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft und krisenrelevanten Institutionen.

Corona-Hilfen Bremen

Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) hat eine Task Force eingerichtet, die Unternehmen in der Krise berät und unterstützt (mehr Infos auf dieser Seite der BAB). Kleine Unternehmen (max. 10 Beschäftigte) können Soforthilfen von bis zu 20.000 € erhalten. Zudem wurde auch in Bremen die Bürgschaftsobergrenze pro Engagement auf 2,5 Millionen Euro angehoben.

Corona-Hilfen Hamburg

Hamburg hat über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) ebenfalls Soforthilfen geschaffen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für KMU sind folgende Grenzen relevant:

  • Bis 10 Mitarbeiter: 5.000 Euro
  • Bis 50 Mitarbeiter: 10.000 Euro
  • Bis zu 250 Mitarbeiter: 25.000 Euro

Weitere Corona-Hilfen der Hansestadt sind:

  • Kredite der Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge (GuN) für KMU, die maximal 5 Jahre am Markt aktiv sind: bis zu 750.000 Euro
  • Kredite der Hamburg-Kredit Wachstum für KMU, die mindestens 5 Jahre am Markt aktiv sind: bis zu 500.000 Euro
  • Übernahme von Landesbürgschaften durch die Stadt Hamburg, wenn Bürgschaften über die BG Hamburg unmöglich sind
  • Anpassung der Bürgschaften analog Bayern und Baden-Württemberg
  • Beschleunigte Genehmigung von Bürgschaften bis 250.000 Euro
  • Aussetzung der Tilgung für laufende Kredite

Corona-Hilfen Hessen

Hessen hat ein 7,5 Milliarden Euro schweres Corona-Hilfspaket geplant. Davon sind 1,5 Milliarden Euro für eine vorübergehende Liquiditätsunterstützung vorgesehen. Zudem können Landesbürgschaften von bis zu 2,5 Millionen Euro vom Land Hessen übernommen werden. Soforthilfen können aktuell noch nicht beantragt werden. Bereits Bestand haben jedoch folgende Förderkredite der WIBank (zu beantragen über die Hausbank):

  • Kapital für Kleinunternehmen (KfK): Darlehen von 25.000 bis 150.000 Euro für Unternehmen mit bis zu
    25 Mitarbeitern und maximal 5 Millionen Euro Jahresumsatz; Kreditsumme muss von der Hausbank um mindestens 50 % aufgestockt werden
  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW): Betriebsmittelkredite bis 1 Million Euro für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Jahresumsatz

Corona-Hilfen Mecklenburg-Vorpommern

Das Corona-Hilfspaket in Mecklenburg-Vorpommern hat einen Wert von rund 100 Millionen Euro. Es beinhaltet momentan Folgendes:

  • Schnellere Auszahlung von bewilligten Zuschüssen (für Investitionen, Infrastrukturen, Entwicklung
    und Forschung)

Unternehmer können sich an die Hotline 0385 885588 wenden, um sich beraten zu lassen.

Corona-Hilfen Niedersachsen

In Niedersachsen ist der Sachstand für KMU wie folgt:

  • Kurzfristige Förderprogramme in Planung
  • Einmalige Förderung in Höhe von 20.000 Euro pro Unternehmen (bis 10 Mitarbeiter) geplant
  • Weitere Hilfen von der Niedersächsischen Bürgschaftsbank und der NBank (Infos unter 0511 30031-33); verfügbar voraussichtlich ab ca. 25. März

Corona-Hilfen Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen hat der Corona-Rettungsschirm ein Volumen von 25 Milliarden Euro. Er richtet sich vordergründig an Mittelständler, aber auch an Kleinunternehmen und Start-ups. Folgende Hilfen stehen zur Verfügung:

  • Erhöhung der Landesbürgschaften auf ein Volumen von 5 Milliarden Euro
  • Landeszuschüsse für KMU
  • Verlängerung des Gründerstipendiums
  • Erhöhung des Bürgschaftsrahmens auf 2,5 Millionen Euro
  • Erhöhung der Bürgschaftsquote auf 90 Prozent
  • Kurzfristige Expressbürgschaften von bis zu 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank
  • Öffentliche Finanzierungsangebote zur Beschaffung von Liquidität (u. a. über die
    Bürgschaftsbank NRW)

Corona-Hilfen Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz unterstützt seine Unternehmen durch folgende Maßnahmen:

  • Bürgschaften und Betriebsmittelkredite (Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz)
  • Aufhebung des Sonntagsfahrverbots für LKW
  • Beratung der „Stabsstelle Unternehmenshilfe Corona“ (Kontakt 06131 16-5110 oder unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de)

Corona-Hilfen Saarland

Das Saarland hat folgende Instrumente für den Krisenfall geschaffen:

  • Kredittopf von bis zu 30 Millionen Euro
  • Kreditprogramm für Coronahilfen (25 Millionen Euro)
  • Umfassende Steuerstundungen

Corona-Hilfen Sachsen

Im Bundesland Sachsen stehen Unternehmen aktuell folgende Hilfen zur Verfügung:

  • Unverzinstes Darlehen bis zu 50.000 Euro (Sächsische Aufbaubank SAB), Laufzeit von bis zu acht Jahren, in den ersten drei Jahren tilgungsfrei, Beratungshotline: 0351 49101100
  • Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro, schnelle Genehmigung der Bürgschaften

Corona-Hilfen Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt stellt ebenfalls mehrere Sofortmaßnahmen zur Verfügung:

  • Liquiditätshilfen von bis zu 400 Millionen Euro
  • Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Beträge von 25.000 bis 1,5 Millionen Euro
    (Laufzeit max. 15 Jahre, max. 2 Jahre tilgungsfrei)
  • Verlängerung von Kreditlaufzeiten und Tilgungsaussetzung durch die Hausbanken
  • Corona-Hotline des Wirtschaftsministeriums: 0391 5674750

Corona-Hilfen Schleswig-Holstein

Im Bundesland Schleswig-Holstein stellen sich die Corona-Hilfen für KMU momentan wie folgt dar:

  • Unentgeltliche Beratung durch die IB.SH
  • Ausweitung der Kreditangebote
  • Schnelle Bereitstellung dringend benötigter Kredite

Konkrete Maßnahmen sind überwiegend noch in der Planungsphase.

Corona-Hilfen Thüringen

Im Bundesland Thüringen sind folgende Corona-Hilfsangebote für kleine und mittelständische
Unternehmen vorgesehen:

  • Bereitstellung von insgesamt 1,5 Milliarden Euro
  • Bis zu 30.000 Euro Zuschuss für Unternehmen (größenabhängig)
  • Darlehen mit besonders niedrigen Zinsen
  • Kredite von maximal 2 Millionen Euro von der Thüringer Aufbaubank
  • Soforthilfen für kleine Unternehmen: noch in Planung
Corona

Corona

…die Welt nach Corona…“

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Die Welt wird nach der Covid-19-Krise nicht mehr dieselbe sein. Es ist vorstellbar, dass es zu massiven Veränderungen in der Arbeitswelt und im Freizeitverhalten kommen wird. 

Wir glauben, dass die bedeutendsten langfristigen Auswirkungen im Technologiesektor zu spüren sein werden, da Digitalisierung in der Welt nach Covid-19 eine wichtige Rolle spielen wird. 

Die aktuelle Gesundheitskrise wird sich nachhaltig auf die Arbeitswelt auswirken. Aufgrund der derzeitigen Beschränkungen sind die Unternehmen gezwungen, mit einer nahezu 100%igen Heimarbeit zu agieren. Bis vor kurzem wurden in vielen Ländern von den Arbeitgebern noch immer nicht in großem Umfang Homeoffice-Modelle angeboten. Da der Zeitraum der Einschränkung immer länger wird, muss die Kommunikations- und Kollaborations-Software-Infrastruktur umfassender und spezifischer und individueller werden.