Binnen weniger Wochen hat das Corona-Virus die größte gesellschaftliche und wirtschaftliche Krise der Nachkriegszeit ausgelöst. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Deutschland stellt die derzeitige Situation eine enorme Herausforderung und teils sogar eine Existenzbedrohung dar. Glücklicherweise ergreifen Bund und Länder in diesen Tagen umfangreiche Maßnahmen, um Unternehmen zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern.

Aufgrund der Vielzahl von Hilfsmaßnahmen ist es momentan jedoch schwierig, den Überblick zu behalten. Nicht jede Option eignet sich für jedes Unternehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Damit sich KMU dennoch im Dschungel von Hilfsmaßnahmen zurechtfinden, haben wir diesen Blogartikel geschaffen. Er ist nach den Bundesländern aufgebaut und bringt somit Struktur und Übersichtlichkeit in das Thema. Außerdem wird er fortlaufend aktualisiert, um Veränderungen zu berücksichtigen.

Welche Corona-Hilfsmaßnahmen stehen grundsätzlich bundesweit zur Verfügung?

Bevor wir uns näher mit den Corona-Hilfen pro Bundesland befassen, möchten wir kurz einen Überblick über die verfügbaren Instrumente auf Bundesebene geben. Für KMU sind insbesondere die folgenden Punkte relevant:

  • Erleichterte Kurzarbeit
  • KfW-Kredite
  • Steuerliche Liquiditätshilfen (Aufschub)
  • Rückerstattung der Lohnfortzahlung bei Quarantäne
  • Aufschub von Insolvenzanträgen
  • Soforthilfe (Einmalzahlung)

Betrachten wir diese bundesweit einheitlich geregelten Aspekte nun etwas genauer.

1. Erleichterte Kurzarbeit

Im Normalfall muss ein Drittel der Mitarbeiter ohne Beschäftigung sein, um Kurzarbeit beantragen zu können. Aufgrund der Corona-Krise wurde die Beantragung jedoch vereinfacht und flexibilisiert. Kleine und mittlere Unternehmen können nun bereits den Antrag bei ihrer Agentur für Arbeit stellen, wenn für 10 Prozent der Angestellten keine Arbeit da ist. Zudem wurden folgende Sonderregelungen getroffen:

  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird ganz oder teilweise verzichtet.
  • Das Kurzarbeitergeld wird auch für Leiharbeitnehmer gezahlt.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden durch die Bundesagentur für Arbeit komplett erstattet.

2. KfW-Kredite („Schutzschild“)

Zum Corona-Hilfspaket der Bundesregierung gehört auch der unbürokratische Zugang zu günstigen Krediten. Die Regelungen und Maßnahmen sind in diesem Punkt sehr umfangreich, weshalb wir uns an dieser Stelle auf die Kernaspekte beschränken.

Grundsätzlich gilt: „KfW-Corona-Kredite“ werden nur an Unternehmen vergeben, die bis zum 31.12.2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank. Folgende KfW-Kredite für Betriebsmittel und Investitionen sind für KMU interessant:

  • KfW-Unternehmerkredit 047: für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind; KfW übernimmt bis zu 90 Prozent des Risikos
  • ERP-Gründerkredit 076: für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind; KfW übernimmt ebenfalls bis zu 90 Prozent des Risikos

3. Steuerliche Liquiditätshilfen (Aufschub)

Eine weitere Corona-Hilfsmaßnahme für KMU stellt der Aufschub von Steuerzahlungen dar.
Im Wesentlichen sind drei steuerliche Liquiditätshilfen zu unterscheiden:

  • Stundung fälliger Steuerzahlungen ohne strenge Anforderungen
  • Leichtere Anpassung von Vorauszahlungen: unkomplizierte und schnelle Herabsetzung der Steuervorauszahlung, wenn ein Rückgang der Einkünfte im laufenden Jahr zu erwarten ist
  • Verzicht auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge bis 31. Dezember 2020

Die genannten Hilfen gelten insbesondere für die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer und die Körperschaftssteuer. Beantragt werden Sie beim zuständigen Finanzamt.

4. Rückerstattung der Lohnfortzahlung bei Quarantäne

Unternehmen erhalten die sechswöchige Lohnfortzahlung zurückerstattet, wenn bei einem Mitarbeiter eine coronabedingte Quarantäne angeordnet wird. Der Ansprechpartner für die Beantragung der Rückerstattung ist abhängig vom Bundesland. Meist ist das Gesundheitsamt zuständig.

5. Aufschub von Insolvenzanträgen

Im Regelfall gilt für Unternehmen in Deutschland eine dreiwöchige Pflicht zur Anmeldung von Insolvenzen. Diese ist zunächst bis 30.09.2020 ausgesetzt, um Insolvenzen aufgrund nicht rechtzeitig ausgezahlter Liquiditätshilfen zu vermeiden.

6. Soforthilfe (Einmalzahlung)

Soforthilfen richten sich an sehr kleine Unternehmen, die aufgrund von Verdienstausfällen nicht mehr in der Lage sind, ihre laufenden Kosten (z. B. Miete, Pacht) zu zahlen. Folgende Soforthilfen werden auf Antrag bei ausgezahlt:

  • Unternehmen bis 5 Beschäftigte: Einmalzahlung von bis zu 9.000 € für 3 Monate
  • Unternehmen bis 10 Beschäftigte: Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate

Die Beträge müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Regelungen der einzelnen Bundesländer können abweichen (siehe Folgetext).

Corona-Krise: Hilfen der Bundesländer für KMU im Überblick

Neben dem Bund haben mittlerweile auch die einzelnen Bundesländer Corona-Notfallprogramme für Unternehmen aufgelegt. Welche dieser Hilfen im Einzelnen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) relevant sind, kann der nachfolgenden Auflistung entnommen werden.

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Corona-Hilfen Baden-Württemberg

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat Corona-Hilfen beschlossen, die einen Umfang von mehreren Milliarden Euro haben. Für KMU sind die folgenden Instrumente relevant:

  • Kredite der LBank (Landeskreditbank): Betriebsmittel-, Überbrückungs- und Liquiditätskredite für Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten; flexible Laufzeiten (4 bis 10 Jahre), günstige Zinsen, Darlehensbetrag bis 5 Millionen Euro; Beantragung über die Hausbank
  • Tilgungsaussetzung bei bestehenden LBank-Förderkrediten bis zu 12 Monate
  • Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsbank auf 2,5 Millionen Euro, Erhöhung der Bürgschaftsquote auf 80 Prozent

Corona-Hilfen Bayern

Der Freistaat Bayern hat einen „Corona-Schutzschirm“ mit einem Gesamtvolumen von 10 Milliarden Euro aufgelegt. In diesem Rahmen werden auch folgende Soforthilfen für Unternehmen gewährt:

  • Bis 5 Beschäftigte: 5.000 Euro
  • Bis 10 Beschäftigte: 7.500 Euro
  • Bis 50 Beschäftigte: 15.000 Euro
  • Bis 250 Beschäftigte: 30.000 Euro

Um die Corona-Soforthilfen zu erhalten, muss zunächst das liquide Privatvermögen aufgebraucht sein. Danach kann die Beantragung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Weiterhin werden von der LfA Förderbank Bayern Kredite und Finanzhilfen bereitgestellt. Sie haben den Zweck der Risikoentlastung und Liquiditätsunterstützung. Unterschieden werden folgende Varianten:

  • Akut-Kredite für KMU: bis zu 2 Millionen Euro
  • Universalkredite für Unternehmen mit maximal 500 Millionen Umsatz: maximal 10 Millionen Euro Kredit pro Projekt (Umschuldung von Verbindlichkeiten, Beschaffung von Betriebsmitteln, Investitionen etc.)

Außerdem erhöht die Bürgschaftsbank Bayern ihre Bürgschaftsobergrenze und Bürgschaftsquote analog zu Baden-Württemberg.

Corona-Hilfen Berlin

In Berlin können kleine und mittlere Unternehmen auf folgende Corona-Hilfen zurückgreifen:

  • Überbrückungskredite der Investitionsbank Berlin (IBB): zinsloser Rettungskredit bis zu 500.000 Euro, Umstrukturierungskredite bis zu 1 Million Euro

Die Hilfen stehen Unternehmen unabhängig von der Branche zur Verfügung.

Corona-Hilfen Brandenburg

In Brandenburg wurden bis dato lediglich Steuerstundungen beschlossen. Details hierzu wurden jedoch noch nicht festgelegt. Zu weiteren Maßnahmen berät sich seit dem 19. März 2020 ein „runder Tisch“ mit Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft und krisenrelevanten Institutionen.

Corona-Hilfen Bremen

Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) hat eine Task Force eingerichtet, die Unternehmen in der Krise berät und unterstützt (mehr Infos auf dieser Seite der BAB). Kleine Unternehmen (max. 10 Beschäftigte) können Soforthilfen von bis zu 20.000 € erhalten. Zudem wurde auch in Bremen die Bürgschaftsobergrenze pro Engagement auf 2,5 Millionen Euro angehoben.

Corona-Hilfen Hamburg

Hamburg hat über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) ebenfalls Soforthilfen geschaffen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für KMU sind folgende Grenzen relevant:

  • Bis 10 Mitarbeiter: 5.000 Euro
  • Bis 50 Mitarbeiter: 10.000 Euro
  • Bis zu 250 Mitarbeiter: 25.000 Euro

Weitere Corona-Hilfen der Hansestadt sind:

  • Kredite der Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge (GuN) für KMU, die maximal 5 Jahre am Markt aktiv sind: bis zu 750.000 Euro
  • Kredite der Hamburg-Kredit Wachstum für KMU, die mindestens 5 Jahre am Markt aktiv sind: bis zu 500.000 Euro
  • Übernahme von Landesbürgschaften durch die Stadt Hamburg, wenn Bürgschaften über die BG Hamburg unmöglich sind
  • Anpassung der Bürgschaften analog Bayern und Baden-Württemberg
  • Beschleunigte Genehmigung von Bürgschaften bis 250.000 Euro
  • Aussetzung der Tilgung für laufende Kredite

Corona-Hilfen Hessen

Hessen hat ein 7,5 Milliarden Euro schweres Corona-Hilfspaket geplant. Davon sind 1,5 Milliarden Euro für eine vorübergehende Liquiditätsunterstützung vorgesehen. Zudem können Landesbürgschaften von bis zu 2,5 Millionen Euro vom Land Hessen übernommen werden. Soforthilfen können aktuell noch nicht beantragt werden. Bereits Bestand haben jedoch folgende Förderkredite der WIBank (zu beantragen über die Hausbank):

  • Kapital für Kleinunternehmen (KfK): Darlehen von 25.000 bis 150.000 Euro für Unternehmen mit bis zu
    25 Mitarbeitern und maximal 5 Millionen Euro Jahresumsatz; Kreditsumme muss von der Hausbank um mindestens 50 % aufgestockt werden
  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW): Betriebsmittelkredite bis 1 Million Euro für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Jahresumsatz

Corona-Hilfen Mecklenburg-Vorpommern

Das Corona-Hilfspaket in Mecklenburg-Vorpommern hat einen Wert von rund 100 Millionen Euro. Es beinhaltet momentan Folgendes:

  • Schnellere Auszahlung von bewilligten Zuschüssen (für Investitionen, Infrastrukturen, Entwicklung
    und Forschung)

Unternehmer können sich an die Hotline 0385 885588 wenden, um sich beraten zu lassen.

Corona-Hilfen Niedersachsen

In Niedersachsen ist der Sachstand für KMU wie folgt:

  • Kurzfristige Förderprogramme in Planung
  • Einmalige Förderung in Höhe von 20.000 Euro pro Unternehmen (bis 10 Mitarbeiter) geplant
  • Weitere Hilfen von der Niedersächsischen Bürgschaftsbank und der NBank (Infos unter 0511 30031-33); verfügbar voraussichtlich ab ca. 25. März

Corona-Hilfen Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen hat der Corona-Rettungsschirm ein Volumen von 25 Milliarden Euro. Er richtet sich vordergründig an Mittelständler, aber auch an Kleinunternehmen und Start-ups. Folgende Hilfen stehen zur Verfügung:

  • Erhöhung der Landesbürgschaften auf ein Volumen von 5 Milliarden Euro
  • Landeszuschüsse für KMU
  • Verlängerung des Gründerstipendiums
  • Erhöhung des Bürgschaftsrahmens auf 2,5 Millionen Euro
  • Erhöhung der Bürgschaftsquote auf 90 Prozent
  • Kurzfristige Expressbürgschaften von bis zu 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank
  • Öffentliche Finanzierungsangebote zur Beschaffung von Liquidität (u. a. über die
    Bürgschaftsbank NRW)

Corona-Hilfen Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz unterstützt seine Unternehmen durch folgende Maßnahmen:

  • Bürgschaften und Betriebsmittelkredite (Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz)
  • Aufhebung des Sonntagsfahrverbots für LKW
  • Beratung der „Stabsstelle Unternehmenshilfe Corona“ (Kontakt 06131 16-5110 oder unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de)

Corona-Hilfen Saarland

Das Saarland hat folgende Instrumente für den Krisenfall geschaffen:

  • Kredittopf von bis zu 30 Millionen Euro
  • Kreditprogramm für Coronahilfen (25 Millionen Euro)
  • Umfassende Steuerstundungen

Corona-Hilfen Sachsen

Im Bundesland Sachsen stehen Unternehmen aktuell folgende Hilfen zur Verfügung:

  • Unverzinstes Darlehen bis zu 50.000 Euro (Sächsische Aufbaubank SAB), Laufzeit von bis zu acht Jahren, in den ersten drei Jahren tilgungsfrei, Beratungshotline: 0351 49101100
  • Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro, schnelle Genehmigung der Bürgschaften

Corona-Hilfen Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt stellt ebenfalls mehrere Sofortmaßnahmen zur Verfügung:

  • Liquiditätshilfen von bis zu 400 Millionen Euro
  • Darlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Beträge von 25.000 bis 1,5 Millionen Euro
    (Laufzeit max. 15 Jahre, max. 2 Jahre tilgungsfrei)
  • Verlängerung von Kreditlaufzeiten und Tilgungsaussetzung durch die Hausbanken
  • Corona-Hotline des Wirtschaftsministeriums: 0391 5674750

Corona-Hilfen Schleswig-Holstein

Im Bundesland Schleswig-Holstein stellen sich die Corona-Hilfen für KMU momentan wie folgt dar:

  • Unentgeltliche Beratung durch die IB.SH
  • Ausweitung der Kreditangebote
  • Schnelle Bereitstellung dringend benötigter Kredite

Konkrete Maßnahmen sind überwiegend noch in der Planungsphase.

Corona-Hilfen Thüringen

Im Bundesland Thüringen sind folgende Corona-Hilfsangebote für kleine und mittelständische
Unternehmen vorgesehen:

  • Bereitstellung von insgesamt 1,5 Milliarden Euro
  • Bis zu 30.000 Euro Zuschuss für Unternehmen (größenabhängig)
  • Darlehen mit besonders niedrigen Zinsen
  • Kredite von maximal 2 Millionen Euro von der Thüringer Aufbaubank
  • Soforthilfen für kleine Unternehmen: noch in Planung